Richtlinien für die Förderung einer kirchenmusikalischen Veranstaltung (Kantatefond)

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Kantatefond der Nordkirche

Das Kirchenmusikwerk der Nordkirche fördert Konzerte und andere kirchenmusikalische Veranstaltungen mit gemeindeeigenen Chören und Singkreisen aller Altersgruppen, wenn diese ein finanzielles Defizit aufweisen. Die maximale Förderung beläuft sich auf 500 € pro Jahr pro Gemeinde. Der Betrag kann sich auf mehrere Anträge verteilen. Der Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. 
Die Summe wird erst nach der Konzertabrechnung und einem nachgewiesenem Defizit überwiesen. 
Titel und Datum der Veranstaltung: 
Beteiligter gemeindeeigener Chor/Singkreis/Kinderchor/Jugendchor etc. 

Förderrichtlinien 

  • Die Veranstaltung ist eine kirchenmusikalische Veranstaltung/Kirchenkonzert mit Beteiligung gemeindeeigener Chöre, Kinderchöre oder Singkreise. 
  • Es können Zuschüsse bis max. 1/3 des Defizites beantragt werden bzw. höchstens 500 € im Jahr. 
  • Die Antrags-Bearbeitung erfolgt nach Eingangs-Datum des Antrages, nicht nach Konzert-Datum. 
  • Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden. 
  • Die Konzert-Abrechnungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Konzert eingereicht werden. Danach erlischt der Antrag.
    • Letzter Antragstermin ist der 1. Dezember des laufenden Jahres. 
    • Letzter Abrechnungstermin für Weihnachts- und Silvesterkonzerte ist der 31. Januar des Folgejahres. 
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung. 
  • Die Höhe des Kantatefons-Etats ist für das jeweilige Jahr im Haushalt des Kirchenchorwerkes festgelegt. Wenn der Etat erschöpft ist, endet die Förderung für das laufende Jahr. 
  • Anträge können nur über das e-Formular auf www.kirchenchorwerk-nordkirche.de > Kantatefonds eingereicht werden. 
  • Abrechnungen erfolgen mit dem Abrechnungsformular auf www.kirchenchorwerk-nordkirche.de > Kantatefonds 
  • Einzureichende Belege: Belege der Einnahmen und Ausgaben des Konzertes und das ausgefüllte Abrechnungsformular