Kantatefond der Nordkirche
Das Kirchenmusikwerk der Nordkirche fördert Konzerte und andere kirchenmusikalische Veranstaltungen mit gemeindeeigenen Chören und Singkreisen aller Altersgruppen, wenn diese ein finanzielles Defizit aufweisen.
Die maximale Förderung beläuft sich auf 500 € pro Jahr pro Gemeinde. Der Betrag kann sich auf mehrere Anträge verteilen.
Der Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Abrechnung muss 4 Wochen nach dem Konzert eingereicht werden.
Die Summe wird erst nach der Konzertabrechnung und einem nachgewiesenem Defizit überwiesen.